Verhaltensregeln in der Rheinschlucht

Zum Wohl von Natur, Flora und Fauna gilt es im Gebiet der Rheinschlucht folgende Regeln einzuhalten.

Wanderwege

Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege.

Bikewege

Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute.

Stark gefährdete Vogelarten schützen

Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.

Campieren

Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt.

Auf dem Wasser

Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.

Feuerstellen

Bitte benutzen sie nur offizielle Feuerstellen und beachten sie mögliche Feuerverbote.

Littering

Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.

Leinenpflicht

Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.