Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege.
Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute.
Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.
Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt.
Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.
Bitte benutzen sie nur offizielle Feuerstellen und beachten sie mögliche Feuerverbote.
Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.
Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.